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FT-CLUB München Olympia Pelkovenstraße 148 80992 München

Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
Haftung
Eine Haftung für Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird nicht übernommen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung sind auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Studios zurückzuführen.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Studios, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Die Benutzung des Studios und die Teilnahme an den Kursen erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Untersuchung der Sporttauglichkeit findet seitens des Studios nicht statt.
 
Hausordnung
Jedes Mitglied unterliegt der FT-CLUB ETIQUETTE in der jeweils aktuellen Fassung, welche im Studio aushängt.
 
Änderung von Mitgliedsdaten
Änderungen des Namens, der Adresse und der Bankverbindung sind der Functional Training Movement GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Durch Unterlassung entstehende Mehrkosten (z.B. Rücklastgebühren der Bank) gehen zu Lasten des Mitglieds.
 
Fälligkeit
Die Aufnahmegebühr und der anteilige Beitrag sind mit der Unterzeichnung der Mitgliedschaftsvereinbarung sofort zur Zahlung fällig. Im Übrigen ist der Mitgliedsbeitrag wie folgt zur Zahlung fällig:
Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge erfolgt grundsätzlich im Rahmen eines SEPA-Lastschriftmandats. Die Abbuchung erfolgt am Anfang des Monats. Das Mitglied hat die Möglichkeit den gesamten Mitgliedsbeitrag einmalig im Voraus per Barzahlung oder Überweisung zu zahlen.
 
Vorfälligkeit
Gerät das Mitglied mit mehr als neun Wochenbeiträgen in Verzug, so werden sämtliche Beiträge und Pauschalen bis zum Ende der Erstlaufzeit bzw. der Verlängerungszeit sofort zur Zahlung fällig. Nach Wahl des Studios kann dieses den Vertrag auch außerordentlich kündigen.
 
Beitragsanpassung
Nach Vertrags-Erstlaufzeit ist die Functional Training Movement GmbH durch einseitige Erklärung mit einer Frist von 4 Wochen berechtigt, jeweils einmal jährlich den Mitgliedsbeitrag von dem Mitglied zu erhöhen. Als obere Grenze für die Erhöhung werden 3,0 Prozent des jeweils gültigen Beitrags vereinbart. Erhöhungen aufgrund einer Anhebung der gesetzlichen MwSt. sind jederzeit ab dem auf die Anhebung des Mehrwertsteuersatzes folgenden Monat möglich.
 
Stilllegunsoption
Eine Stilllegungsoption der Mitgliedschaft ist ab einer Dauer von 4 Wochen möglich und bedarf einer schriftlichen Anstragsstellung mindestens 14 Tage vorher. Bei Verletzungen und Krankheit ab einer Dauer von 4 Wochen ist ebenfalls eine Stilllegung möglich und bedarf einer schriftlichen Antragstellung inklusive Attest. Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um die Dauer der Stilllegung.
 
Datenschutz
Datenschutz: Gemäß den aktuell geltenden Datenschutzbestimmungen werden die personenbezogenen Daten ausschließlich zur Erfüllung des Mitgliedsvertrages erhoben sowie verarbeitet. Dies sind: Name, Anschrift, Geburtsdatum, Kontoverbindung und Telefonnummer. Die Daten werden auch in elektronischer Form auf Servern gespeichert. Ohne Einwilligung des Mitglieds werden keine personenbezogenen Daten an Dritte  übermittelt. Hiervon ausgenommen sind Auftragsverarbeiter, die von uns vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet werden. Nach Ende des Mitgliedsvertrags werden die Daten im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gespeichert. Nach Ablauf dieser Frist werden diese von uns gelöscht. Unter info@ft-club-olympia.com  können Sie unseren Datenschutzbeauftragten kontaktieren. Mehr Infos unter www.ft-club-olympia.cpm/datenschutz. Die zuständige Aufsichtsbehörde für Beschwerden ist: Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht, Postfach 606, 91511 Ansbach, Deutschland. Das Mitglied hat das Recht auf kostenlose Auskunft, ein Berichtigungsrecht, das Recht auf Löschung, das Recht auf eingeschränkte Verarbeitung sowie das Recht, dass gespeicherte Daten herausgegeben werden.
 
Sonstige Vereinbarungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, führt dies nicht zur Gesamtnichtigkeit des Vertrages. Für eine unwirksame Regelung oder Regelungslücken gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
 
Besondere Einwilligungen
Kreuzen Sie bitte Folgendes an, sofern Sie mit den Nutzungszwecken einverstanden sind. Falls nicht, lassen Sie die Felder bitte frei.
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